Der Notarvertrag – ohne geht’s nicht
Wer eine Immobilie verkauft oder kauft, kommt um einen Notar nicht herum. Denn eine rechtskräftige Eigentums-übertragung ist erst nach Unterzeichnung eines notariell beglaubigten Vertrages, des sogenannten Notarvertrages, möglich.
Immobilienverkauf rechtskräftig abschließen
Ein Käufer ist gefunden, die Verhandlungen sind beendet und der Kaufpreis für Ihre Immobilie steht endgültig fest. Damit nähert sich Ihr Hausverkauf langsam aber sicher dem Ende zu. Um Ihre Immobilie rechtskräftig zu verkaufen, muss ein Kaufvertrag her, der notariell beurkundet ist. So schreibt der Gesetzgeber es vor. In diesem Blog-Beitrag erfahren Sie, warum ein Notarvertrag notwendig ist, was er beinhaltet und welche Rechtskraft er hat. Lesen Sie außerdem, welche
Rolle ein Notar dabei spielt.
Notarvertrag ist Voraussetzung für Grundbuchänderung
Der notarielle Kaufvertrag ist ein Muss, wenn Sie als Eigentümer Ihre Immobilie gültig und erfolgreich verkaufen möchten. Diese Veränderung muss im Grundbuch festgehalten werden. Erst mit dem Notarvertrag können Änderungen der
Besitzverhältnisse im Grundbuch beantragt und ausgeführt werden.
Notar – juristischer Berater und neutraler Vermittler

Ein Notar vermittelt neutral zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.
Außerdem tritt er als juristischer Berater und Betreuer beider Parteien auf. Alle Fragen und Unsicherheiten, die während des Notartermins auftreten, erläutert er unparteiisch und berät alle Beteiligten gleichermaßen.
Sachlich überwacht ein Notar alle Prozesse, die mit dem Kaufvertrag zusammenhängen. Zu seinen Aufgaben gehören die Ausfertigung des Vertrages
sowie die Beurkundung selbst. Er gewährleistet, dass alle Inhalte des Vertrages juristisch hieb- und stichfest sind und somit rechtskräftig. Zusätzlich kümmert er sich auch um die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch.
Auch eine Löschung von bestimmten Einträgen wird beim Notar beantragt. Für solche Änderungen braucht der Eigentümer stets eine sogenannte Löschungsbewilligung. Sowohl der Notar als auch das Grundbuchamt verlangen für die Löschung eines Eintrages eine Gebühr.
Wer trägt die Notarkosten?
Alle Tätigkeiten, die er im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag vornimmt, lässt sich ein Notar bezahlen. Die Kosten
belaufen sich aktuell auf etwa 2 % des Kaufpreises. Die Höhe variiert je nach Immobilie. In der Regel trägt der Käufer die Notarkosten. Aus juristischer Sicht sind jedoch Käufer und Verkäufer gleichermaßen haftbar.
Was steht im Notarvertrag?
Zahlreiche Standardsätze und viele Paragraphen nehmen den größten Teil des Vertrages ein. Zusätzlich werden Informationen zur Immobilie, zu den Vertragsparteien oder etwa zur Grundschuld festgehalten. Auch individuelle Wünsche können in den Vertrag aufgenommen werden. Sowohl Käufer als auch
Verkäufer erhalten vor dem Beurkundungstermin beim Notar den Vertrag
zugeschickt. So haben beide Parteien Zeit, sämtliche Vertragsinhalte in Ruhe zu lesen und zu überprüfen.
Während des Notartermins liest der Notar den ganzen Vertrag Wort für Wort vor. Damit erhalten Käufer und Verkäufer die Möglichkeit, um Erläuterungen zu bitten und kurzfristige Änderungswünsche zu äußern. Treten währenddessen weitere Fragen und Unsicherheiten auf, so wird der Notar beratend darauf
eingehen und erklären, was juristisch möglich ist.

Ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?
Sobald der Notarvertrag unterschrieben wurde, ist er für alle unterzeichnenden Personen bindend. Ein Rücktritt ist nur unter bestimmten und wichtigen Voraussetzungen möglich, beispielsweise wenn der Käufer den Kaufpreis nicht
entrichten würde.
Sprechen Sie uns gerne an:

Dietmar Bonn

Steffen Rumpf
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