Ratgeber: Die wichtigsten Begriffe und Fakten aus der Immobilienwelt
Wo Immobilien die Eigentümer wechseln, ist auch er: der Immobilienmakler. In der Welt der Immobilien ist er zu Hause. Und das bedeutet für ihn, bestimmte Aufgaben zu erfüllen, Rechte zu kennen und Pflichten nachzukommen. Das Wort „Makler“ ist auf das niederdeutsche Wort „makeln“ zurückzuführen; es bedeutet so viel wie „Geschäfte machen“. Schon im Altertum kannte man also Makler. Damit gehört der
Beruf des Maklers zu den ältesten gewerblichen Tätigkeiten.
Ein Immobilienmakler ist demnach jemand, der die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen ermöglicht: Er bringt Eigentümer und Interessent, Verkäufer und Käufer, Vermieter und Mieter, Angebot und Nachfrage zusammen. Sein Arbeitsumfeld ist der Immobilienmarkt in all seinen Formen und Farben. Für die Vermittlung einer Immobilie erhält der Immobilienmakler ein Honorar in Form einer Courtage, auch Maklerprovision genannt.
Beruf des Maklers zu den ältesten gewerblichen Tätigkeiten.
Ein Immobilienmakler ist demnach jemand, der die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen ermöglicht: Er bringt Eigentümer und Interessent, Verkäufer und Käufer, Vermieter und Mieter, Angebot und Nachfrage zusammen. Sein Arbeitsumfeld ist der Immobilienmarkt in all seinen Formen und Farben. Für die Vermittlung einer Immobilie erhält der Immobilienmakler ein Honorar in Form einer Courtage, auch Maklerprovision genannt.
Eines vorneweg: Die Regelung des Bestellerprinzips gilt nur für die Vermietung, nicht aber wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten. Die Maklerprovisionen wurden bisher meist von den zukünftigen Mietern bezahlt. Mit der Einführung des Bestellerprinzips im Jahr 2015 übernimmt nun derjenige die Kosten für den Makler, der den Makler beauftragt hat. So trägt meist der Vermieter die Kosten für die Vermittlung. Daraus ergibt sich, dass der Vermieter die Mietimmobilien ohne Provisionszuschlag anbieten muss, und auch nicht mit der Botschaft „provisionsfrei Mieten“ werben darf. Tricks, um die Provision trotzdem vom Mieter einzufordern oder ohne gesonderte Absprache Servicegebühren für Exposés
oder Wohnungsbesichtigungen zu verlangen, sind demnach nicht gesetzeskonform.
oder Wohnungsbesichtigungen zu verlangen, sind demnach nicht gesetzeskonform.

In diesem Ratgeber erfahren Sie
- Wie ein Makler arbeitet und was er kostet
- Was man zum Verkauf einer Immobilie alles braucht
- Welche Rolle der Notar spielt
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