Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt
Sie haben einen Immobilien-Tipp in Düren und Umgebung? Dann lassen Sie sich unsere Prämie nicht entgehen
Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft oder vermietet
werden soll: Informieren Sie uns. Wir belohnen Ihren Tipp - wenn er zu einem Abschluss führt.
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
Immobilienbesitzer, zur Immobilie und Ihre eigenen Kontaktangaben. Sie
helfen uns, wenn Sie uns möglichst umfassend informieren.
werden soll: Informieren Sie uns. Wir belohnen Ihren Tipp - wenn er zu einem Abschluss führt.
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
- Wir kennen das Objekt noch nicht.
- Das Objekt liegt in unserm Geschäftsgebiet.
- Es liegt noch kein Maklerauftrag vor.
- Das Objekt wird nicht bereits beworben.
Immobilienbesitzer, zur Immobilie und Ihre eigenen Kontaktangaben. Sie
helfen uns, wenn Sie uns möglichst umfassend informieren.

Wir können nur Objekte berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei
erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Objekte abzulehnen.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Hierbei sind die Erfolgsaussichten höher, wenn Sie als Tippgeber den Besitzer bereits informiert haben. Auf Wunsch nehmen wir Ihren Tipp aber auch völlig anonym auf. Ihr Name wird dann niemandem gegenüber genannt.
erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Objekte abzulehnen.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Hierbei sind die Erfolgsaussichten höher, wenn Sie als Tippgeber den Besitzer bereits informiert haben. Auf Wunsch nehmen wir Ihren Tipp aber auch völlig anonym auf. Ihr Name wird dann niemandem gegenüber genannt.
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
